Allgemeine Geschäftsbedingungen des TaunusTagungsHotels
Sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Pflichten daraus.
- Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für den Zeitraum der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag bis 9.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 21.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
- Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen, ohne dass es auf den Grund der Behinderung ankommt.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
Während der Hauptsaison/Messe gilt die Einsparung nur, wenn die Zimmer anderweitig verkauft werden können.
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- Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Preis zu zahlen.
- Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Für Tagungen gelten unsere speziellen AGB für Tagungen im TaunusTagungsHotel.
März 2005 – TaunusTagungsHotel * Lochmühlenweg 3 * 61381 Friedrichsdorf
